[ Auszug: (1) Der Ehegatte des Bedürftigen haftet vor dessen Verwandten. Soweit
jedoch der Ehegatte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen
außerstande is ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]